Begriffssammlung K
Körnerdienst |
Abgabe von den Erzeugnissen der Feldwirtschaft |
Küchendienst |
eine Abgabe von den Erzeugnissen der Viehwirtschaft |
Küter |
Fleischer |
Kaat |
Krebsgeschwür |
Kachler |
Töpfer, Kachelofenbauer |
Kalfakter |
Laufbursche, Bedienter, Aufwärter |
Kalkfaß |
42 Metzen |
Kalkmüttel |
Kalkmaß = 1,54 hl |
Kameralherrschaft |
eine der kaiserlichen Hofkammer unterstehende Herrschaft |
Kammergut, cameralis |
Güter und Herrschaften, die dem Landesfürsten gehörten und der Hofkammer unterstanden; Kammergut: auch Bezeichnung für das Salzkammergut |
Kapitel |
Gesamtheit der stimmfähigen Mitglieder eines Stiftes (Klosters) |
Karat |
Gewichtmaß |
Kasten (Casten) |
Dachboden, bei größeren Höfen ein abgesondertes Nebengebäude zur Aufbewahrung des Getreides |
Kastenamt |
Verwaltung von (landesfürstlichen) Speichern |
Kastenmaß |
das Maß des Kastens, das bei der Zinsung galt |
Kastenschwendung |
durch Unachtsamkeit, Mäusefraß Ungeziefer u.a. bedingter „Schwund“ in den herrschaftl. Getreide- und Zehentkästen; pro Mut Weizen oder Korn mit 1/4 Metzen, bei Hafer mit 2/4 Metzen angeschlagen |
Kastner |
herrschaftlicher Beamter, dem die Verwaltung des Getreidespeichers anvertraut war |
Kauderwelsch |
unverständliche Sprache; siehe auch Welschkorn, Welschkauder |
kaufen, hinter die Herrschaft kaufen |
durch Erwerb eines untertänigen Gutes Grundholde einer Herrschaft werden |
Kauffreigeld |
10% Abzug beim Verkauf von Grundstücken und Häusern; auch als Kaufgeld (Laudemium) bezeichnet |
Kaufprätium |
Kaufwert eines Gutes, Hofes, Hauses, nach dem die Steuer (Rüstgeld) bemessen wurde. Das Kaufprätium stimmte nicht immer mit dem Kaufschilling ( = Kaufpreis) überein. 1750 wurde das Kaufprätium aus den letzten zwei Kaufsummen neu ermittelt |
Kautionen, Amts- |
höhere Beamte mussten bestimmte Geldbeträge als Sicherstellung vor der Übernahme ihres Amtes erlegen, seit 1750 auch Offiziere, wenn sie heiraten wollten |
Kebse, Kebsweib |
Nebenfrau |
Kegel |
uneheliches Kind |
Kharl |
Korb, Schwinge |
Kirchholde |
Untertan eines geistlichen Grundherrn |
Klafter, Klft. |
Längenmaß (zwischen den Fingerspitzen der seitwärts gestreckten Arme) |
Kollegiatkapitel |
Gemeinschaft der Kapitulare in einem Kollegiatstift |
Kommerzialgewerbe |
Gewerbe von überregionaler Bedeutung |
Komtur |
Ordensritter, Inhaber einer Komturei, d.h. des Ordenshauses eines geistlichen Ritterordens. Statthalter des Hochmeisters, dem er unterstellt war. Der Komtur übte alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung, Steuerwesen, Gerichtbarkeit aus. Hochmeister, höchstes Amt im Deutschen Orden. |
Kongrua |
Bezüge von Pfarrern und Kaplänen |
Konskription |
pfarrweise Aufzeichnung aller Militärpflichtigen in den Herrschaften. Zu diesem Zweck wurde 1771 die ortschaftsweise Häusernumerierung durchgeführt |
Konvent |
gesamte Klostergeistlichkeit |
Kopfsteuer, auch Türkensteuer oder Vermögenssteuer |
wurde in unregelmäßigen Abständen zwischen 1621 und 1746 ausgeschrieben und eingehoben |
Kornzehent |
großer Zehent |
Krügel |
Hohlmaß |
Krautzehent |
kleiner Zehent |
Kreuzer (kr.) |
Münze |
Kufe |
Hohlmaß für Salz |
Kurator |
Vormundschaftsverwalter |